AKTIVE HILFESTELLUNG ZUR DSGVO – Datenschutz-Grundverordnung!

DSGVO Optimierung! In Kooperation mit dem Rechtsexperten
Dr. Christian Zeilinger, LL.M., Rechtsanwalt (Österreich), Master of Laws (Deutschland),
Registered European Lawyer (England), zu den Grundsätzen der Datenverarbeitung.




Die Datenschutz- Grundverordnung NEU ab 25.5.2018

Die Bestimmungen der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) in der Fassung des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018 gelten ab 25.5.2018. Bis dahin müssen alle Datenanwendungen an die neue Rechtslage angepasst werden. Ab diesem Zeitpunkt drohen hohe Geldbußen. Die Datenschutz-Grundverordnung tritt am 25. Mai 2018 in Geltung. Wir sind Ihr Partner um die erforderlichen Schritte rechtzeitig mit größtmöglicher Rechtssicherheit umzusetzen.
Die Zielsetzung unserer Lösung ist es, alle Säulen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung abzubilden. Prozesse, Workflows, Juristische Dokumentationen, Absicherung, Nachweise, ...


Die DSGVO Analyse durch unseren Rechtsexperten Dr. Christian Zeilinger, LL.M.

Diese wird von uns nach einem persönlichen Gespräch durchgeführt. Eine Analyse ist nur so gut, wie ihr Analytiker. Deshalb haben wir uns zu Ihrem Vorteil für eine Kooperation mit einem Rechtsexperten mit Schwerpunkt "IT-Recht, Internet-, AGB- und Vertragsrecht, sowie Datenschutzrecht" entschieden. Dr. Christian Zeilinger ist Master of Laws in deutschem Wirtschaftsrecht, Registered European Lawyer und Accredited Civil & Commercial Mediator in England. Dr. Zeilinger lebt in Ried im Innkreis und Sutton Coldfield, England. Die DSGVO kommt aus der englischen Sprache und gilt Europaweit! Auch etwaige Bedrohungen gilt es daher nach diesen Erkenntnissen bzw. dieser Rechtslage abzuwehren.

Sie beantworten beim Erstkontakt die wichtigsten datenschutzspezifischen Fragen des DSGVO Fragebogens zur aktuellen IST-Situation in Ihrem Unternehmen es folgt eine online- und offline IST Analyse

Besprechung mit Analyse Ihrer Datenanwendungen

Umsetzungsunterstützung: Erstellung/Ausarbeitung eines Verzeichnisses Ihrer Verarbeitungstätigkeiten, exemplarisch für Ihre wichtigsten Verfahren

Beratung in folgenden Bereichen:

Aufzeigen rechtlicher Fragestellungen (Rechtmäßigkeit der Datenanwendungen, Datenschutzerklärung, Notwendigkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung …)
Evaluierung Data & IT Security (Technisch-Organisatorischer-Maßnahmen, Datensicherheit, privacy-by-design, Zugriffsberechtigungen …)
Folgen und Vorgehensweise bei einem Datenschutz-Vorfall (Data Breach)
Umsetzung der Rechte der Betroffenen
Ausarbeitung von Maßnahmen zur Sensibilisierung der MitarbeiterInnen
Gemeinsame Ausarbeitung der Dokumentation (Verfahrensverzeichnis, Rechenschaftspflicht, Datensicherungsmaßnahmen …)


Erarbeiten des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten

  • Einführung in die Europäische Datenschutzgrundverordnung und das Österreichische Anpassungsgesetz inkl. Vorstellung der wesentlichen rechtlichen Anforderungen
  • Erläuterung der Vorgehensweise und Vorstellung der Agenda
  • Bildung einer gemeinsamen inhaltlichen Grundlage als Basis von Prozessen sowie der Identifikation von Lösungsansätze von Verarbeitungsvorgängen.
  • Ausarbeitung eines „Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten“ auf Basis Ihrer Geschäftsprozesse

Konsequenz: Erster Entwurf eines Verzeichnisses inkl. Abbildung dieses Prozesses bzw. Dokumentenvorlage


Betroffenenrechte

  • Einführung in die Betroffenenrechte und damit verbundene Informationspflichten
  • Konkrete Definition der Anforderungen an die Verantwortlichen
  • Erarbeitung eines ersten Entwurfes des Prozesses zum Nachkommen der Betroffenenrechte
  • Durchführung eines Planspieles zum Test des erarbeiteten Prozesses

Konsequenz: Erstentwurf eines Prozesses zum Nachkommen der Betroffenenrechte

Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

  • Identifikation des Handlungsbedarfs in Bezug auf Informationssicherheits- und Datenschutzmaßnahmen auf Basis des Datenschutzkataloges
  • Konkrete Definition von Maßnahmen und Planung von Arbeitspaketen

Konsequenz: Maßnahmenplan inkl. Umsetzungsschritte in einem Template


Datenschutzbeauftragter (DSB) und weitere Pflichten

  • Verifikation der Notwendigkeit zur Erhebung eines Datenschutzbeauftragten.
  • Definition eines Prozesses zum Umgang mit oder der Meldung von Sicherheitsvorfällen.
  • Identifikation relevanter und notwendiger Übermittlungen im Sinne der DSGVO sowie Planung dieser.
  • Datenschutz-Folgeabschätzung – Notwendigkeit
  • Fragestunde Recht – gemeinsam mit Dr. Christian Zeilinger, LL.M., Rechtsanwalt
  • Weiterführende Maßnahmen

Konsequenz: Prozessvorlagen für Sicherheitsvorfälle und Übermittlung sowie ggf. Benennung eines DSB

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